Am heutigen Tag ist in Nordrhein-Westfalen die Verordnung über die Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers in Kraft getreten. Diese führt auf Grundlage des Justizstandort-Stärkungsgesetzes vom 10.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 302) neue spezialisierte englischsprachige Wirtschaftsgerichte in der Justiz in Nordrhein-Westfalen ein.

Neben dem Commercial Court bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf, der über bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro entscheidet, sind bei ausgewählten Landgerichten in Nordrhein-Westfalen Commercial Chambers eingerichtet.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm nehmen Commercial Chambers bei den Landgerichten Bielefeld und Essen ihre Arbeit auf. Vor diesen können in der Verordnung näher spezifizierte Streitigkeiten, insbesondere wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, deren wesentlicher Vertragsgegenstand ein Unternehmen oder einen Unternehmensanteil betrifft, bereits ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro verhandelt werden, wenn die Parteien Englisch als Verfahrenssprache wählen. Zudem sind die Commercial Chambers bei den Landgerichten Bielefeld und Essen zuständig für in englischer Sprache geführte Streitigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien ab einem Streitwert von mehr als 100.000,00 EUR. Hier sind dem Landgericht Bielefeld alle Streitigkeiten aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm und dem Landgericht Essen alle Streitigkeiten aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf zugewiesen.

Weitere Commercial Chambers sind in Nordrhein-Westfalen mit jeweils eigenen Spezialisierungen an den Landgerichten Köln (Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie) und Düsseldorf (Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen) eingerichtet.

Der Commercial Court und die Commercial Chambers verhandeln nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Die Zivilprozessordnung ermöglicht eine effiziente Verfahrensgestaltung vor einem unabhängigen Gericht mit einer im schriftlichen Verfahren vorbereiteten mündlichen Verhandlung. Die Verfahren werden vollständig in englischer Sprache geführt.

Im Auftrag
Küsters

Pressemitteilung vom 03.04.2025 (Aktenzeichen: 12 b E - 1. 385)