Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt. Die "Haager Apostille" ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Wenn Sie eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie dafür eine Bestätigung, dass diese Urkunde echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder – in bestimmten Fällen – durch eine so genannte „Apostille“ bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind lediglich verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden.

Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden möchten. Sollte die Erteilung einer Legalisation erforderlich sein, erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts lediglich die sog. Vorbeglaubigung, unter Umständen – je nachdem in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll – hat anschließend eine sogenannte Endbeglaubigung zu erfolgen; die Aufgabe der Endbeglaubigung hat das Auswärtige Amt auf das Bundesverwaltungsamt in Köln übertragen.

Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema „Apostillen und Legalisationen“ finden Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de externer Link, öffnet neues Browserfenster) sowie des Bundesverwaltungsamts in Köln (www.bundesverwaltungsamt.de externer Link, öffnet neues Browserfenster).

Die Präsidentin des Landgerichts Essen erteilt Auslandsbeglaubigungen in folgenden Fällen:

  • Urkunden von Notaren mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Essen,

  • Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge) des Landgerichts Essen sowie der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Essen (Bottrop, Dorsten, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen und Marl),

  • Urkunden sonstiger Justizbehörden mit Sitz im Landgerichtsbezirk Essen,

  • Beglaubigungen von Übersetzungen eines vereidigten Dolmetschers/ ermächtigten Übersetzers mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Essen.


NICHT
zuständig ist das Landgericht Essen für alle städtischen Urkunden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Termine für die Antragstellung buchen Sie bitte  demnächst im Internet unter: 

Selbstverständlich können Sie Ihre zu beglaubigende Urkunde bzw. Übersetzung unter Angabe Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und des Landes, für das Sie die Apostille / Legalisation benötigen, an folgende Adresse übersenden:

Landgericht Essen
Verwaltungsabteilung: Apostillen / Legalisationen

Zweigertstr. 52
45130 Essen.

Bitte geben Sie dabei an, ob die Urkunde nach Fertigung durch Sie oder eine andere Person abgeholt oder an Ihre Postanschrift zurückgeschickt werden soll.

Der Einfachheit halber können Sie das folgende Formular benutzen: Antragsformular.

Wir versuchen Ihre Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitung derzeit 3 – 4 Werktage beanspruchen kann. Hinzu kommt bei Übersendung der Urkunde ggf. noch die Postlaufzeit von bis zu 5 Tagen. Von telefonischen Anfragen während dieser Zeit bitten wir abzusehen.

Bei gerichtlichen Urkunden achten Sie bitte darauf, dass diese eine originale Unterschrift und das Dienstsiegel enthalten. Eine Kopie kann nicht beglaubigt werden. 

Nach Fertigung der Apostille / Legalisation können Sie diese entweder montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf Zimmer 287 des Landgerichts Essen abholen oder wir schicken Ihnen die Urkunde an Ihre Postanschrift zurück. 

Die Erteilung von Apostillen / Legalisationen ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Beglaubigung von amtlichen Unterschriften für den Auslandsverkehr beträgt 25,00 Euro pro Urkunde.


Ansprechpartnerinnen für Auslandsbeglaubigungen:

Wenn Sie die Erteilung einer Apostille bzw. einer Legalisation beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an

Frau Münch
Zimmer 351
Telefon: 0201 803-2459

Frau Illes
Zimmer 352
Telefon: 0201 803-2341

Frau Mohs
Zimmer 352
Telefon: 0201 803-2452