Vor der Commercial Chamber bei dem Landgericht Essen werden bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 5.000,00 EUR in englischer Sprache verhandelt. Hierzu gehören etwa Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen, aus Versicherungsvertragsverhältnissen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats (§ 2 Abs. 2 Nr. 4, § 1 Abs. 2 der Commercial-Court- und Commercial-Chambers-Verordnung vom 1. April 2025). Dem Landgericht Essen sind insoweit alle Streitigkeiten für die Bezirke der Landgerichte Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen zugewiesen.
Die Commercial Chamber bei dem Landgericht Essen ist zudem spezialisiert auf Streitigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien ab einem Streitwert von mehr als 100.000,00 EUR (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Commercial-Court- und Commercial-Chambers-Verordnung vom 1. April 2025). Hierzu gehören insbesondere Streitigkeiten, deren wesentlicher Gegenstand Anlagen oder Anlagenteile zur Erzeugung oder Förderung von erneuerbaren Energien betrifft, wie etwa Windräder, Solar-, Fernwärme- und Biogasanlagen. Der Commercial Chamber sind insoweit alle Streitigkeiten für die Bezirke aller Landgerichte aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf sowie für die Bezirke der Landgerichte Essen und Bochum zugewiesen.
Die Commercial Chamber verhandelt nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Die Zivilprozessordnung ermöglicht eine effiziente Verfahrensgestaltung vor einem unabhängigen Gericht mit einer im schriftlichen Verfahren vorbereiteten mündlichen Verhandlung. Die Verfahren werden vollständig in englischer Sprache geführt.
