Schnell zum Recht durch Bündelung von Kompetenzen

Die Landesregierung hat ihr Vorhaben zur Stärkung des Justizstandortes Nordrhein-Westfalen durch die Konzentration von sachlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Seit dem 01.01.2022 ist das Landgericht Essen für alle Rechtsstreitigkeiten in Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf und aus den Bezirken der Landgerichte Essen und Bochum zuständig. Für die weiteren Landgerichtsbezirke ist das Landgericht Bielefeld sowie in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Hamm zuständig.

Durch die Konzentration wird die Qualität der Rechtsprechung in dem wichtigen und zukunftsträchtigen Bereich der Erneuerbaren Energien trotz zunehmender Komplexität gestärkt und gesichert. Zudem wird die besondere Fachexpertise am Landgericht Essen auch für die Oberlandesgerichtsbezirke Köln und Düsseldorf nutzbar gemacht und durch die Spezialisierung überdies gewährleistet, den Bürgerinnen und Bürgern auch zukünftig die gewohnt hohe Qualität der Rechtsprechung bieten zu können. 

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Erneuerbare Energien

Konzentration der Rechtsstreitigkeiten - Moderne Verhandlungsbedingungen