Die Geschäftsverteilung und die Besetzung der einzelnen Kammern des Gerichts wird vom Präsidium des Landgerichts entschieden. Das Präsidium ist somit ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu befinden sich in den §§ 21a bis 21i des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Das Präsidium des Landgerichts Essen besteht aus der Präsidentin des Landgerichts als Vorsitzende und acht gewählten Richtern. Die Hälfte der Mitglieder werden alle zwei Jahre neu gewählt.
Die vom Präsidium beschlossene Geschäftsverteilung in der zur Zeit geltenden Fassung führte zu der nunmehr aktuellen Besetzung der einzelnen Kammern.

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

Organigramm der Verwaltungsabteilung