Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie

  • Arbeitslosigkeit,
  • Überschuldung,
  • Sucht,
  • sozialer Desintegration oder
  • verringerter sozialer Kompetenz.

Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.

Seit Anfang 2017 üben weitergebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes auch im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung  entsprechende Aufgaben aus. Darüberhinaus bilden sich Fachkräfte des aSD in vielfältigen Bereichen weiter und bieten ihrerseits entsprechende Fortbildungsangebote oder Maßnahmen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken an.

Bewährungshilfe

Das Gericht kann Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Ziel ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Zudem überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Führungsaufsicht

Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.

Gerichtshilfe

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Aufklärung  der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Beschuldigten, aber insbesondere auch der Opfer von Straftaten. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten. Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch und leistet somit einen Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Auch vermittelt und überwacht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Die Gerichtshilfe führt seit 2017 auch die psychosoziale  Prozessbegleitung durch.

 

Hier finden Sie die Anschriften der Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz im Landgerichtsbezirk Essen.

Leiter des ambulanten Sozialen Dienstes
Sozialrat
Bernhard Wich
Lindenallee 62, 45127 Essen

Telefon 0201 74992-0

Vertreter:
Sozialrat
Thorsten Gembler
Claire-Waldoff-Straße 1, 45886 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 148998-00

Fachbereich Bewährungshilfe / Führungsaufsicht / Gerichtshilfe *)
DienststelleAnschriftZuständigkeit

Essen

Lindenallee 60-62, 45127 Essen
Telefon 0201 74992 - 0
Telefax 0201 74992 - 191
Telefax 0201 74992 - 192
Telefax 0201 74992 - 193
E-Mail asd.essen@lg-essen.nrw.de

Buchstaben A bis Z

Amtsgerichtsbezirke:
Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele,

Hattingen

Gelsenkirchen

Claire-Waldoff-Straße 1, 45886 Gelsenkirchen
Telefon 0209 14899 800
Telefax 0209 14899 899
E-Mail: asd.gelsenkirchen@lg-essen.nrw.de

Buchstaben A bis Z

Amtgerichtsbezirk:
Gelsenkirchen

Gladbeck

Friedrichstrasse 59, 45964 Gladbeck
Telefon 02043 2966 - 0
Telefax 02043 2966 - 20
E-Mail asd.gladbeck@lg-essen.nrw.de

Buchstaben A bis Z

Amtgerichtsbezirke:
Gladbeck,
Bottrop

Marl

Gersdorffstr. 31, 45772 Marl
Postfach 101280, 45472 Marl
Telefon 02365 9586 - 0
Telefax 02365 9586 - 20
E-Mail asd.marl@lg-essen.nrw.de

Buchstaben A bis Z

Amtsgerichtsbezirke:
Marl,
Dorsten
 

*) Sonderregelung für den Täter-Opfer-Ausgleich:

Die Dienststelle Essen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Essen, Essen-Steele, Essen-Borbeck, Hattingen und Bottrop.

Die Dienststelle Gelsenkirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen, Gladbeck, Marl und Dorsten.