Besuchserlaubnisse in der Untersuchungshaft können Sie schriftlich per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Landgerichts Essen, Zweigertstr. 52, beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular Besuchserlaubnis.
Besuchserlaubnisse in der Untersuchungshaft können Sie schriftlich per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Landgerichts Essen, Zweigertstr. 52, beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular Besuchserlaubnis.