Mit am 1. Oktober 2021 in Kraft tretender Verordnung des Ministers der Justiz wird der Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Essen an zwei Amtsgerichten des Bezirks konzentriert.

Der Bereitschaftsdienst – sog. Eildienst – bei den Amtsgerichten ist vor allem zuständig für die Entscheidungen über Untersuchungshaft bzw. einstweilige Unterbringungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie freiheitsentziehende Maßnahmen nach dem Betreuungsrecht. Bislang wurde der Bereitschaftsdienst im Regelfall an dem jeweils zuständigen Amtsgericht des Bezirks durch einen rotierenden Eildienst der örtlichen Amtsrichterinnen und -richter ausgeübt. 

Der Bereitschaftsdienst wird nunmehr an dem Amtsgericht Gelsenkirchen für die Amtsgerichte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl (Verbund Nord) sowie an dem Amtsgericht Hattingen für die Amtsgerichte Essen-Borbeck, Essen-Steele und Hattingen (Verbund Süd) konzentriert. An diesen Gerichten findet in der Zeit von 6 bis 21 Uhr (mit Ausnahme der allgemeinen Dienstzeiten) der Eildienst für alle Verbundgerichte statt. Das Nähere regelt ein Geschäftsverteilungsplan. 

Diese neue Struktur, so die Präsidentin des Landgerichts Essen Gudrun Jockels, hat u.a. den Vorteil, dass sie den Einsatz von besonders spezialisierten Bereitschaftsdienstrichterinnen und -richtern an den beiden Standorten ermöglicht. 

Die Spezialisierung der Bereitschaftsrichterinnen und -richter trägt wiederum zur Sicherung einer hohen Qualität und Effizienz der Rechtsprechung in Eilsachen, die regelmäßig schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen betreffen, im Landgerichtsbezirk Essen bei. 

Im Verbund Nord sollen acht Richterinnen und -richter, im Verbund Süd vier Richterinnen mit je hälftiger Arbeitskraft den Bereitschaftsdienst wahrnehmen. 

Im Auftrag
Dr. Kliegel

Pressemitteilung vom 29.09.2021 (Aktenzeichen: 12 b E - 1. 274)