Herausgeberin:
Die Präsidentin des Landgerichts
Gudrun Jockels
Zweigertstr. 52
45130 Essen
0201 803-2349
0201 803-2900
E-Mail: poststelle@lg-essen.nrw.de
Der elektronische Übermittlungsweg über die oben genannten E-Mail-Adresse dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Justizeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen:
In gerichtlichen Verfahren können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vergleiche § 130a Absatz 2 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 65a Abs. 1 SGG, § 46b Absatz 2 ArbGG, § 41a Absatz 2 StPO, § 110a Absatz 2 OWiG).