Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.
Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie
- Arbeitslosigkeit,
- Überschuldung,
- Sucht,
- sozialer Desintegration oder
- verringerter sozialer Kompetenz.
Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.
Seit Anfang 2017 üben weitergebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes auch im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung entsprechende Aufgaben aus. Darüberhinaus bilden sich Fachkräfte des aSD in vielfältigen Bereichen weiter und bieten ihrerseits entsprechende Fortbildungsangebote oder Maßnahmen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken an.
Bewährungshilfe
Das Gericht kann Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Ziel ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Zudem überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.
Führungsaufsicht
Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.
Gerichtshilfe
Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Beschuldigten, aber insbesondere auch der Opfer von Straftaten. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten. Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch und leistet somit einen Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Auch vermittelt und überwacht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Die Gerichtshilfe führt seit 2017 auch die psychosoziale Prozessbegleitung durch.
Hier finden Sie die Anschriften der Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz im Landgerichtsbezirk Essen.
Leiter des ambulanten Sozialen Dienstes
Sozialrat
Bernhard Wich
Lindenallee 62, 45127 Essen
Telefon 0201 74992-0
Vertreter:
Sozialrat
Thorsten Gembler
Claire-Waldoff-Straße 1, 45886 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 148998-00
Fachbereich Bewährungshilfe / Führungsaufsicht / Gerichtshilfe *)
Dienststelle | Anschrift | Zuständigkeit |
---|---|---|
Essen |
Lindenallee 60-62, 45127 Essen Telefon 0201 74992 - 0 Telefax 0201 74992 - 191 Telefax 0201 74992 - 192 Telefax 0201 74992 - 193 E-Mail asd.essen@lg-essen.nrw.de Buchstaben A bis Z |
Amtsgerichtsbezirke: Hattingen |
Gelsenkirchen |
Claire-Waldoff-Straße 1, 45886 Gelsenkirchen Telefon 0209 14899 800 Telefax 0209 14899 899 E-Mail: asd.gelsenkirchen@lg-essen.nrw.de Buchstaben A bis Z |
Amtgerichtsbezirk: Gelsenkirchen |
Gladbeck |
Friedrichstrasse 59, 45964 Gladbeck Buchstaben A bis Z |
Amtgerichtsbezirke: Gladbeck, Bottrop |
Marl |
Gersdorffstr. 31, 45772 Marl Buchstaben A bis Z |
Amtsgerichtsbezirke: Marl, Dorsten |
*) Sonderregelung für den Täter-Opfer-Ausgleich:
Die Dienststelle Essen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Essen, Essen-Steele, Essen-Borbeck, Hattingen und Bottrop.
Die Dienststelle Gelsenkirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen, Gladbeck, Marl und Dorsten.