Hier finden Sie als Service Informationen zu unseren Ansprechpartnern und die Pressemitteilungen unserer Behörde.
Für nähere Informationen zu bestimmten Verfahren, insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten, wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher. Eine Absprache mit dem Pressesprecher ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit einer größeren Gruppe an einer Verhandlung teilnehmen möchten.
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich (Ausnahmen sind im Einzelfall bei Jugend- oder Jugendschutzsachen möglich).
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen während der Sitzungen sind nicht gestattet. Aufnahmen außerhalb der Sitzungen bedürfen der Genehmigung der Präsidentin des Landgerichts. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Pressesprecher.