Aufgabe des Landgerichts ist es:
  • die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen
  • den staatlichen Strafverfolgungsanspruch durchzusetzen und dabei einerseits die Interessen der Opfer zu berücksichtigen und andererseits dem straffällig Gewordenen  bei der Wiedereingliederung zu helfen.

Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist eine unabhängige, nur dem Gesetz und Recht unterworfene Rechtsprechung. Die berechtigten Interessen aller Beschäftigten sind zu wahren.

Innenwirkung

Die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben werden in dem ständigen Bemühen um Verbesserung zügig umgesetzt.

Deshalb

  • arbeiten wir in gegenseitigem Respekt voreinander kreativ zusammen. Wir sind offen  gegenüber den unterschiedlichen Belangen der anderen.
  • sind wir aufgeschlossen für neue Ideen, konstruktive Kritik und bereit, uns fortzubilden.
  • informieren, beraten und unterstützen wir uns gegenseitig.
  • werden wir unseren Fähigkeiten entsprechend fürsorglich und gerecht eingesetzt.
  • Einsatz und Leistung werden gefördert und anerkannt.
  • stehen wir zueinander und schützen uns gegenseitig vor unberechtigten Angriffen.
  • gehen wir sorgsam und kostenbewusst mit Arbeitsmitteln und Arbeitsumfeld um.

Wir erwarten eine gute personelle und moderne sachliche Ausstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam werden wir - die Angehörigen des Landgerichts Essen - auch zukünftig Herausforderungen bewältigen.