Landgericht Essen

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Zeugen

Wurden Sie zu einem Gerichtstermin als Zeugin / Zeuge geladen ?

Wenn Sie bislang noch keinen oder nur wenig Kontakt mit Gerichten hatten, könnten wir uns vorstellen, dass sich für Sie die eine oder andere Frage stellt. Deshalb möchten wir Sie auf ein neues Service-Angebot der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam machen, das bei einigen Gerichten, unter anderem auch beim Landgericht Essen, erprobt wird.

Seit dem 1. September 2000 ist beim Landgericht Essen eine Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet, die von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt und offen für jeden geladenen Zeugen des Landgerichts, aber auch des Amtsgerichts Essen ist. Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Erscheinen als Zeugin / Zeuge haben, so finden Sie hier kompetente Gesprächspartner, die gerne bereit sind, Ihnen soweit wie möglich behilflich zu sein. Sie können sich bis zum Aufruf Ihres Termins in der ansprechend eingerichteten Zeugenbetreuungsstelle aufhalten. Für kindliche Opferzeugen steht eine Spielecke zur Verfügung. Auf Wunsch werden Sie in den Gerichtssaal begleitet.

Sie erreichen die Zeugenbetreuungsstelle:

telefonisch:  unter der Rufnummer 0201 803 - 2802

persönlich:  Zimmer 38 a und 39 im Erdgeschoß des Landgerichtsgebäudes,  Zweigertstr. 52 in Essen

In dringenden Fällen oder bei Terminproblemen rufen Sie bitte unmittelbar die in der Ladung genannte Geschäftsstelle an.

 

Ihnen kommt damit im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu und Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.

Zeugen gehören zu einem der wichtigsten und häufigsten Beweismittel.

Die Gerichte sind darauf angewiesen, dass der Sachverhalt so genau wie nur möglich aufgeklärt wird. Denn nur dann lässt sich ein gerechtes Urteil finden. Das Gericht war aber bei dem Vorfall nicht dabei. Es weiß also nicht, was passiert ist und ist daher auf Beweismittel angewiesen, nämlich Zeugen, Sachverständige und Urkunden.

Was ist wenn ich an dem Gerichtstermin verhindert bin?

Wenn sie aus einem schwerwiegenden Grund wie z. B. einer Erkrankung oder einem fest gebuchten Auslandsaufenthalt zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen können, so müssen Sie dies möglichst frühzeitig durch die Vorlage von entsprechender Nachweise (z. B. Attest, Buchungsunterlagen) nachweisen. Die Richterin oder der Richter kann Sie dann von der Ladung entbinden.

Bei einer sehr kurzfristigen Verhinderung Ihrerseits können Sie auch die zuständige Geschäftsstelle der Zivil- oder Strafkammer telefonisch, unter Angabe der Gründe darüber informieren. Dabei geben Sie bitte den Tag Ihrer Ladung und das Aktenzeichen, das auf Ihrer Ladung vermerkt ist, an. Die Telefonnummer finden Sie ebenfalls auf der Ladung.

Kommt ein Zeuge unentschuldigt nicht, kann das eine teure und unangenehme Sache werden. Dem Zeugen können die durch sein Fernbleiben verursachten Kosten in Rechnung gestellt werden und er muss ebenso damit rechnen, dass ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt wird.

Kann ich eine schriftliche Aussage einreichen?

Das ist grundsätzlich nicht möglich. Man muss persönlich vor Gericht erscheinen, damit die Richterin oder der Richter sich selbst ein Bild von den Zeugen und ihren Aussagen machen kann. Dies gilt auch, wenn man bereits eine Aussage gemacht hat (z. B. bei der Polizei) oder meint, gar nichts zu dem Vorfall sagen zu können.

 


 

© Die Präsidentin des Landgerichts Essen, 2009-2012