Landgericht Essen

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Schöffen

Angelegenheiten in Schöffensachen

Schöffinnen und Schöffen wirken in der Strafrechtspflege mit und bekleiden ein wichtiges Ehrenamt. Sie werden für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt und können für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt werden. Als Laienrichter dokumentieren die Schöffinnen und Schöffen besonders deutlich die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen. Sie sind während der Hauptverhandlung den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern im vollen Umfang gleichgestellt, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Im Jahr 2008 ist die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowieder  Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen für das Landgericht und für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten für die Wahlperiode 2009 bis 2013 erfolgt. Die Auslosung und die damit verbundene Zuordnung der Schöffinnen/Schöffen auf die einzelnen Spruchkörper ist im Dezember 2008 erfolgt.

Die Anzahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht für die Wahlperiode 2009 bis 2013 beträgt:

  Hauptschöffen Hilfsschöffen
Strafkammern

ca. 300

ca. 300

Jugendstrafkammern

ca. 42

ca. 50

Die Telefonnummer der zuständigen Verwaltungsgeschäftsstelle lautet: 0201 803 - 2037.

Wenn Sie Schöffe werden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Kommunalverwaltung, die Ihnen weitere Auskünfte erteilen kann.


 

© Die Präsidentin des Landgerichts Essen, 2009-2012