Das Landgericht Essen übernimmt im Rahmen der Justizverwaltung hinsichtlich der Notarinnen und Notare im Landgerichtsbezirk Essen die Aufgaben einer unteren Aufsichtsbehörde.
Das Landgericht darf keine Notarinnen oder Notare empfehlen.
Im Bezirk des Landgerichts Essen sind zur Zeit 302 Notarinnen und Notare zugelassen, bei denen es sich ausschließlich um Anwaltsnotarinnen und -notare handelt. Dies bedeutet, dass das Amt des Notars nur ausüben kann, wer gleichzeitig die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft besitzt. Anders als der Rechtsanwalt, der nach § 2 Abs.1 Bundesrechtsanwaltsordnung einen freien Beruf ausübt, ist der Notar nach § 1 Bundesnotarordnung unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und untersteht in dieser Eigenschaft der Dienstaufsicht der Landesjustizverwaltung.
Die Landgerichte haben als untere Aufsichtsbehörde vor allem die Aufgabe, die gesetzmäßige Amtsführung der Notarinnen und Notare insbesondere durch turnusmäßige Überprüfungen zu überwachen. Außerdem nehmen sie Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Notarinnen und Notare entgegen und bescheiden diese.
Die Telefonnummer der zuständigen Verwaltungsgeschäftsstelle lautet: 0201 803 - 2455.
Die Dienstaufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Sitz im Landgerichtsbezirk Essen haben führt die Rechtsanwaltskammer Hamm.