Bei dem Landgericht Essen sind derzeit 39 Handelsrichterinnen und Handelsrichter tätig. Die Handelsrichterinnen und Handelsrichter prägen die Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen insbesondere aufgrund ihrer besonderen Fachkunde in kaufmännischen Fragen. Die Handelsrichterinnen und Handelsrichter entstammen dem Kreis der Kaufleute, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft und werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannt.
Das Landgericht bereitet die Bestellung, Wiederbestellung und die Entlassung der Handelsrichter im Auftrag des Präsidenten des Oberlandesgerichts vor.
Die Telefonnummer der zuständigen Verwaltungsgeschäftsstelle lautet: 0201 803 - 2420.
Wenn Sie sich für das Amt der Handelsrichterin oder des Handelsrichters interessieren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Geschäftssitz zuständige Industrie- und Handelskammer.