Landgericht Essen

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Gnadenstelle

Die Gnadenstelle beim Landgericht Essen ist durch den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Gnadenbeauftragten besetzt. Sie ist nicht Bestandteil des Landgerichts, sondern eine eigenständige Behörde, die keine Rechtsprechungsfunktion ausübt, aber auf Grund einer Ermächtigung durch den Justizminister Gnadengesuche und Gnadenanregungen bearbeitet und darüber entscheidet.

Die Gnadenstelle ist im Rahmen der Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ermächtigt, nach Ausschöpfung des Rechtsweges in Ausnahmefällen zur Milderung unzumutbarer Härten des Gesetzes Freiheits- oder Geldstrafen sowie Geldbußen zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen.

Zur Gnadenbeauftragten bei dem Landgericht Essen ist Frau Richterin am Landgericht Diemert bestellt.

Die Geschäftsstelle für Gnadensachen ist zur erreichen unter

Tel.: 0201 803 - 2442 oder 0201 803 - 2032

 

 


 

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