Ambulanter Sozialer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Gerichtshilfe
Die Aufgaben des Fachbereichs Gerichtshilfe umfassen sozialarbeiterische
Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage des Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten oder des Verurteilten.
Ferner leistet der Fachbereich Gerichtshilfe einen Beitrag zur Wiederherstellung des sozialen Friedens und des Rechtsfriedens z. B. durch Herbeiführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches.
Im Bereich „Häusliche Gewalt“ wird die Gerichtshilfe als sozialdiagnostischer Justizdienst tätig. (§ 160 StPO und Gewaltschutzgesetz).