Ambulanter Sozialer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Bewährungshilfe
Bei günstiger Prognose können Freiheits- und Jugendstrafen bis zu zwei Jahren von vornherein oder nach Teilverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Strafaussetzung ist befristet. Die Bewährungszeit, die zugleich mit der Strafaussetzung bestimmt wird, beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre, maximal fünf Jahre, und kann notfalls nachträglich bis auf das 1 1/2-fache der ursprünglichen Dauer verlängert werden. Während der Bewährungszeit wird von dem Verurteilten vor allem eine straffreie Lebensführung erwartet. Nach erfolgreichem Verlauf der Bewährungszeit wird die Strafe bzw. der Strafrest erlassen.
Aufgaben der Bewährungshilfe
Ein großer Teil der unter Bewährung stehenden Verurteilten werden für die Dauer der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Die Aufgaben der Bewährungshelfer sind im Strafgesetzbuch (StGB) bzw. - für Jugendliche und Heranwachsende - im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und in ergänzenden Landesgesetzen geregelt.
Dort heißt es unter anderem: "Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von Auflagen und Weisungen.. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt" (§ 56 d Abs. 3 StGB).
Bei groben oder beharrlichen Verstößen gegen Weisungen und Auflagen und vor allem bei erneuten Straftaten kann die Strafaussetzung widerrufen werden. Der Proband muss dann die zur Bewährung ausgesetzte Strafe verbüßen.
Hauptaufgabe der Bewährungshilfe ist es somit, die Probanden dabei zu unterstützen, ihre Lebenslagen bzw. ihre Einstellungen und Haltungen so zu verändern, dass sie zukünftig keine Straftaten mehr begehen. Die Bewährungshelferinnen und -helfer unterstützen ihre Probanden und leiten sie zur Selbsthilfe an, z. B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei der Sicherung ihres Lebensunterhalts, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Behörden und bei der Schuldenregulierung, oder sie vermitteln ihre Probanden weiter an spezielle Institutionen, z. B. Therapieeinrichtungen oder Drogenberatungsstellen.