Landgericht Essen

Startseite | Übersicht | Impressum |

Zivilkammern

Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes sind bei dem Landgericht Essen Zivilkammern eingerichtet.

Diese Zivilkammern sind grundsätzlich für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.

Dabei erstreckt sich die Zuständigkeit der erstinstanzlichen Zivilkammern auf Klagen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR, soweit nicht die Zuständigkeit ausschließlich, ohne Rücksicht auf den Gegenstandswert, den Landgerichten oder den Amtsgerichten zugewiesen worden ist.

In der zweiten Instanz sind die Zivilkammern die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Streitigkeiten mit Ausnahme der von den Familiengerichten zu entscheidenden Sachen, über die in der zweiten Instanz das Oberlandesgericht in Hamm zu entscheiden hat.

In der ersten Instanz wird der Rechtsstreit grundsätzlich durch ein Mitglied der Zivilkammer als Einzelrichter entschieden.

Das Präsidium des Landgerichts Essen hat allerdings von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, verschiedene Sachgebiete den Zivilkammern als Spezialgebiet zuzuweisen. In diesen Angelegenheiten entscheiden die Zivilkammern durch drei Berufsrichter.

Die detaillierte Geschäftsverteilung des Landgerichts Essen finden Sie unter Geschäftsverteilungsplan.

 


 

© Die Präsidentin des Landgerichts Essen, 2009-2012