Landgericht Essen

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Strafvollstreckungskammern

Befindet sich ein verurteilter Angeklagter nach Rechtskraft der Entscheidung zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt oder ist er in einer Anstalt des Maßregelvollzuges untergebracht, ist für bestimmte Entscheidungen, die den Vollzug der Freiheitsstrafe oder der Maßregel betreffen, die Strafvollstreckungskammer zuständig.

Die Strafvollstreckungskammer entscheidet zum Beispiel über die Frage, ob ein Teil der Freiheitsstrafe oder Maßregel, die der Verurteilte zu verbüßen hat, zum Zwecke der Resozialisierung zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

In der Strafvollstreckungskammer entscheidet im Regelfall ein Berufsrichter allein. In Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder einer Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung oder in die Sicherungsverwahrung entscheiden drei Berufsrichter.

Die detaillierte Geschäftsverteilung des Landgerichts Essen finden Sie unter Geschäftsverteilungsplan.


 

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