InhaltStrafkammern
Die Aufgaben der Strafjustiz werden beim Landgericht von den Strafkammern wahrgenommen.
Große Strafkammern Die Großen Strafkammern mit drei Berufsrichtern, dies bedeutet mit einem Vorsitzenden Richter und zwei beisitzenden Richtern, sowie zwei ehrenamtlichen Richtern, den sogenannten Schöffen besetzt. Die Schöffen wirken bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung nicht mit. Außer in Schwurgerichtsverfahren und in solchen Verfahren, deren Umfang oder Schwierigkeit die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters notwendig erscheinen lässt, entscheidet die Große Strafkammer in der Hauptverhandlung nur mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Großen Strafkammern sind als Strafgerichte der ersten Instanz für alle Strafverfahren zuständig, die eine Straftat zum Gegenstand haben, für die eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe in Betracht kommt und deshalb eine Bestrafung durch den Strafrichter oder das Schöffengericht nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus sind die Großen Strafkammern unabhängig von der Höhe der zu erwartenden Strafe auch zuständig, wenn eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist, weil der Angeklagte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und eine Gefahr für die Allgemeinheit deshalb besteht, weil der Täter in diesem Zustand wahrscheinlich weitere Straftaten begehen wird.Das gleiche gilt, wenn die Unterbringung eines besonders gefährlichen Täters oder eines Wiederholungstäters in der sogenannten Sicherungsverwahrung notwendig wird. Schließlich ist die Zuständigkeit der Großen Strafkammer auch begründet, wenn die Staatsanwaltschaft in rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fällen wegen der damit verbundenen besonderen Bedeutung die Anklage vor dem Landgericht erhebt. Schwurgericht Hat der Angeklagte ein Verbrechen begangen, bei dem das Opfer getötet werden sollte oder sogar zu Tode gekommen ist, ist eine besondere Große Strafkammer als Schwurgericht zuständig.
Das Schwurgericht entscheidet in der Hauptverhandlung stets mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Jugendstrafkammer Die schwerwiegenden Straftaten eines Jugendlichen und Heranwachsenden sind ebenfalls einer besonderen Großen Strafkammer, der sogenannten Jugendkammer zugewiesen. Die Berufsrichter und die ehrenamtlichen Richter dieser Kammer müssen mit den besonderen Problemen junger Menschen vertraut sein und sollen deshalb in der Jugenderziehung erfahren sein. Wirtschaftsstrafkammer Für schwerwiegende Straftaten aus dem Wirtschaftsleben, für deren Beurteilung spezielle Kenntnisse des Wirtschaftslebens notwendig sind, ist die sogenannte Wirtschaftsstrafkammer als Große Strafkammer zuständig. Kleine Strafkammern Kleine Strafkammern werden für die Bearbeitung von Berufungsverfahren in Strafsachen eingerichtet. Die Kleinen Strafkammern sind in der Hauptverhandlung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen, besetzt. Die detaillierte Geschäftsverteilung des Landgerichts Essen finden Sie unter Geschäftsverteilungsplan. |
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