Landgericht Essen

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Kammern für Handelssachen

Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes sind bei dem Landgericht Essen Kammern für Handelssachen eingerichtet. Diese Kammern befassen sich mit bürgerlichen Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere also mit Fragen des Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts.

Die Kammer für Handelssachen ist mit drei Richtern besetzt, im Unterschied zu einer Zivilkammer jedoch nur mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern.

Die detaillierte Geschäftsverteilung des Landgerichts Essen finden Sie unter Geschäftsverteilungsplan.

 


 

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