InhaltGeschäftsverteilungsplanRichterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Essen
Die Geschäftsverteilung und die Besetzung der einzelnen Kammern des Gerichts wird vom Präsidium des Landgerichts entschieden. Das Präsidium ist somit ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan.
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© Die Präsidentin des Landgerichts Essen, 2009-2012