1. . Die Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) - Abteilung 2 - Dezernat 21 - ist zuständig in Auslandsbeglaubigungsangelegenheiten (Apostillen oder Legalisationen), wenn die Urkunden (zum Beispiel: Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Heirats- oder Einbürgerungsurkunden, Zeugnisse, Meldebescheinigungen) durch die Städte und Gemeinden (zum Beispiel: Einwohnermeldeamt der Stadt Essen) ausgestellt sind. Der Regierungsbezirk Düsseldorf umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie der Kreise Kleve, Mettmann, Viersen, Wesel und Rhein-Kreis-Neuss..

2. Die Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de Externer Link) - Abteilung 2 - Dezernat 21 - ist zuständig in Auslandsbeglaubigungsangelegenheiten (Apostillen oder Legalisationen), wenn die Urkunden (zum Beispiel: Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Heirats- oder Einbürgerungsurkunden, Zeugnisse, Meldebescheinigungen) durch die Städte und Gemeinden (zum Beispiel: Einwohnermeldeamt der Stadt Paderborn) ausgestellt sind. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Bielefeld, sowie der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

3. Die Bezirksregierung Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de Externer Link) - Abteilung 2 - Dezernat 21 - ist zuständig in Auslandsbeglaubigungsangelegenheiten (Apostillen oder Legalisationen), wenn die Urkunden (zum Beispiel: Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Heirats- oder Einbürgerungsurkunden, Zeugnisse, Meldebescheinigungen) durch die Städte und Gemeinden (zum Beispiel: Einwohnermeldeamt der Stadt Lippstadt) ausgestellt sind. Der Regierungsbezirk Arnsberg umfasst das Gebiet der Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna sowie neben weiterer Kommunen das Gebiet der Stadt Lippstadt.

4. Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen ist für die eigenen Urkunden zuständig. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ist für Urkunden zuständig, die von einer obersten Landesbehörde, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesrechnungshofs ausgestellt worden sind.

5. Wenn ein Führungszeugnis (Belegart N) im Ausland, zum Beispiel bei einer ausländischen Behörde, vorgelegt werden soll, wird das Führungszeugnis oftmals nur dann anerkannt, wenn es mit einer zusätzlichen Echtheitsbescheinigung versehen ist. Ob und welche Form der Echtheitsbescheinigung (Überbeglaubigung oder Erteilung einer Apostille) verlangt wird, hat die Antrag stellende Person selbst in Erfahrung zu bringen. Entsprechende Auskünfte erteilen im Allgemeinen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll. Eine "Überbeglaubigung" muss zusätzlich formfrei beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de Externer Link) in Bonn beantragt werden. Eine "Apostille" wird vom Bundesverwaltungsamt (www.bundesverwaltungsamt.de Externer Link) - Referat II B 4 - in Köln angebracht und muss dort zusätzlich beantragt werden.Wird der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt, kann er aus Vereinfachungsgründen auch dem Bundesamt für Justiz zugeleitet werden. Das Führungszeugnis wird in diesem Fall - ohne Abgabenachricht an die Antrag stellende Person - an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur Erteilung der beantragten Apostille weitergeleitet. Es empfiehlt sich bei der Beantragung des Führungszeugnisses im Bürgerbüro anzugeben, ob und welche Echtheitsbescheinigung benötigt wird, damit der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an das Bundesamt für Justiz geschickt werden kann.